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   BFH, 08.08.1969 - VI R 299/67   

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https://dejure.org/1969,509
BFH, 08.08.1969 - VI R 299/67 (https://dejure.org/1969,509)
BFH, Entscheidung vom 08.08.1969 - VI R 299/67 (https://dejure.org/1969,509)
BFH, Entscheidung vom 08. August 1969 - VI R 299/67 (https://dejure.org/1969,509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bürgerlich-rechtliche Übertragung - Nießbrauch - Mietverhältnis - Nahe Angehörige - Versorgungsabrede - Vermietung und Verpachtung - Werbungskosten - Parteivorbringen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 96, 473
  • DB 1969, 2017
  • BStBl II 1969, 683
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.11.1967 - IV 39/65

    Mietvertrag - Mietverhältnis - Eltern - Kinder - Familiärer Versorgungsvertrag -

    Auszug aus BFH, 08.08.1969 - VI R 299/67
    Die Auffassung des FA, es liege im Streitfall kein steuerlich wirksames Nießbrauchs- und Mietverhältnis vor, läßt sich auch nicht mit dem BFH-Urteil IV 39/65 vom 30. November 1967 (BFH 91, 86, BStBl II 1968, 265) begründen.

    Der Steuerpflichtige weist zu Recht darauf hin, daß der vorliegende Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist und folglich -- wenn das auch kaum anzunehmen ist -- nach dem BGB relativ kurzfristig gekündigt werden kann, während in dem Urteilsfall IV 39/65 (a. a. O.) die Kündigung frühestens nach 15 Jahren möglich war.

    Weiter ist im Streitfall der Mietzins fest bestimmt, während der "Mietzins" im Urteilsfall IV 39/65 (a. a. O.) ganz auf die Bedürfnisse der Eltern abgestellt war (Anpassung an das Gehalt eines Regierungsrats, Herabsetzung des Mietzinses bei Tod des Vaters).

    Es kommt als weiterer Unterschied zwischen dem Streitfall und dem des Urteils IV 39/65 hinzu, daß sich der Vater des Steuerpflichtigen das ihm zuvor schon zustehende Nutzungsrecht vorbehalten und auf Grund dieses Rechts das Haus vermietet hat, während im Urteilsfall IV 39/65 der Sohn seinen Eltern das Nutzungsrecht erst übertragen hat, um sich dann die Nutzungsmöglichkeit wieder im "Miet"-Wege zu verschaffen.

  • BFH, 06.07.1966 - VI 124/65

    Zurechnung der Einkünfte beim Nießbraucher nach dem Einkommensteuergesetz

    Auszug aus BFH, 08.08.1969 - VI R 299/67
    Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Vater weichen insbesondere, worauf das FG zutreffend hingewiesen hat, von der Gestaltung in dem Fall des BFH-Urteils VI 124/65 vom 6. Juli 1966 (BFH 86, 578, BStBl III 1966, 584) wesentlich ab.

    Er hat -- im Falle des Nießbrauchs an einem Grundstück wie hier -- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu versteuern (vgl. Urteil des Senats VI 124/65, a. a. O.).

    Nach dem BFH-Urteil VI 124/65 (a. a. O.) führt ein bürgerlich-rechtlich wirksam begründeter Nießbrauch zu eigenen Einkünften des Nießbrauchsberechtigten, wenn er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz nimmt und es verwaltet.

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BFH, 08.08.1969 - VI R 299/67
    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. den Beschluß des BVerfG 2 BvR 326/67 vom 15. Januar 1969, BVerfGE 25, 137).
  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    a) Übertragen Eltern Vermögenswerte unter Vorbehalt des Nießbrauchsrechts bürgerlich-rechtlich wirksam auf ihre Kinder und vermieten sie die Vermögenswerte aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs an ihre Kinder, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Nießbrauchs- und das Mietverhältnis grundsätzlich steuerrechtlich anzuerkennen (vgl. Urteile vom 8. August 1969 VI R 299/67, BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683; vom 17. Januar 1975 III R 114/73, BFHE 114, 573, BStBl II 1975, 402; vom 24. März 1976 I R 138/73, BFHE 119, 44, BStBl II 1976, 537, und vom 22. Juli 1980 VIII R 114/78, BFHE 131, 429, BStBl II 1981, 101).

    Die Tatsache, daß sich der Kläger zur Übernahme der Steuern, Abgaben und Versicherungen sowie der Reparatur- und Instandhaltungskosten verpflichtet hat, steht der steuerlichen Anerkennung des obligatorischen Nutzungsrechts und des Mietverhältnisses nicht entgegen (BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683; BFHE 119, 44, BStBl II 1976, 537; Urteil vom 13. Mai 1980 VIII R 128/78, BFHE 131, 216, BStBl II 1981, 299).

    e) Das FG hat nicht untersucht, ob Leistung und Gegenleistung aus dem Mietvertrag in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen oder ob die Zahlungen des Klägers an seinen Vater als Versorgungsleistungen zu beurteilen sind (vgl. BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683; BFHE 119, 44, BStBl II 1976, 537; BFHE 131, 429, BStBl II 1981, 101).

    Die steuerrechtliche Anerkennung des Mietverhältnisses hat zur Folge, daß der Kläger nicht nur die laufenden Mietzahlungen als Betriebsausgaben absetzen kann, sondern auch die sonstigen Grundstücksaufwendungen, soweit sie auf die gewerblich genutzten Räume entfallen (BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683).

    Die Nutzung beruht jedoch nicht auf seiner Rechtsstellung als Eigentümer, sondern auf einer unentgeltlichen Überlassung der Wohnung durch den Nutzungsberechtigten, so daß § 21 Abs. 2 1. Alternative EStG nicht eingreifen kann (BFHE 96, 473, 479, BStBl II 1969, 683).

  • BFH, 23.01.1985 - I R 292/81

    Ausländische Betriebsstätten - Redaktionsaußenstellen - Herausgeber einer

    Das FG braucht in seinem Urteil nicht jedes Parteivorbringen einzeln zu würdigen und auch nicht auf jede einzelne von einem Beteiligten vertretene, jedoch von der eigenen Meinung abweichende Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 1969 VI R 299/67, BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683).
  • BFH, 24.03.1976 - I R 138/73

    Elternteil - Übertragung des Betriebes - Vorweggenommene Erbfolge - Vorbehalt des

    Die Verpachtung kann auch an den Eigentümer erfolgen (BFH-Urteile vom 8. August 1969 VI R 299/67, BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683; vom 17. Januar 1975 III R 114/73, BFHE 114, 573, BStBl II 1975, 402).

    Eine ungewöhnlich hohe Gegenleistung der Pächter kann dem Vertrag gemäß § 1 Abs. 3 StAnpG insgesamt den Charakter einer Versorgungsabrede geben (vgl. BFH-Urteile III R 114/73 und VI R 299/67).

  • BFH, 13.05.1980 - VIII R 128/78

    Zurechnung der Einkünfte beim Bruttonießbrauch - Keine Abzugsfähigkeit der

    Vielmehr bleiben die Nießbraucher als Vermieter ihren Mietern gegenüber zur ordnungsgemäßen Instandhaltung des Gebäudes verpflichtet; lediglich im Innenverhältnis zwischen Nießbrauchsberechtigten und Nießbrauchsverpflichteten hat der Nießbrauchsverpflichtete die Kosten dafür zu tragen (vgl. zur Abwälzung von Erhaltungsaufwand auf den Nießbrauchsverpflichteten auch das BFH-Urteil vom 8. August 1969 VI R 299/67, BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683).
  • BFH, 26.02.1976 - I R 150/74

    Verlustabzug nach § 10 d EStG 1969 trotz nichtordnungmäßiger Buchführung im

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß die getroffene Vereinbarung ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach als familiäre Versorgungsabrede zu beurteilen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 30. November 1967 IV 39/65, BFHE 91, 86, BStBl II 1968, 265; vom 8. August 1969 VI R 299/67, BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683).
  • BFH, 16.12.1971 - V R 41/68

    Bestellung eines Nießbrauchs gegen Entgelt ist eine steuerpflichtige

    Die Einkommensteuersenate des BFH haben ihre Auffassung regelmäßig damit begründet, daß der Nießbraucher kraft seines dinglichen Rechts die Nutzungen unmittelbar erwirbt; es fehlen Hinweise darauf, daß das Nießbrauchsrecht ein Eigentumssplitter sei (vgl. noch BFH-Urteil VI R 299/67 vom 8. August 1969, BFH 96, 473, BStBl II 1969, 683).
  • BFH, 07.05.1987 - IV R 125/86

    Außer Kraft gesetzte Vorschrift - Verfassungsmäßigkeit

    Art. 103 Abs. 1 GG ist nur dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist (BFH-Urteil vom 8. August 1969 VI R 299/67, BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683); dann liegt insoweit auch ein Verfahrensmangel nach § 119 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) vor.
  • BFH, 15.05.1986 - III R 190/82

    Mietzahlungen als Versorgungsleistungen an den Vorbehaltsnießbraucher

    a) Übertragen Eltern Vermögenswerte (insbesondere ein Grundstück) unter dem Vorbehalt des Nießbrauchsrechts bürgerlich-rechtlich wirksam auf ihre Kinder und vermieten sie die Vermögenswerte aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs an ihre Kinder, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH das Nießbrauchsrecht und das Mietverhältnis grundsätzlich ertragsteuerrechtlich anzuerkennen (vgl. z. B. Urteile vom 8. August 1969 VI R 299/67, BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683; vom 17. Januar 1975 III R 114/73, BFHE 114, 573, BStBl II 1975, 402; vom 24. März 1976 I R 138/73, BFHE 119, 44, BStBl II 1976, 537, und vom 22. Juli 1980 VIII R 114/78, BFHE 131, 429, BStBl II 1981, 101).
  • BFH, 22.07.1980 - VIII R 114/78

    Beigeladene - Revision - Revisionsbefugter - Änderung des Steuerbescheides

    Eine ungewöhnlich hohe Zahlung des Sohnes aufgrund des Pachtverhältnisses führt jedoch zur Annahme einer Versorgungsabrede (vgl. BFH-Urteile vom 24. März 1976 I R 138/73, BFHE 119, 44, BStBl II 1976, 537, und vom 8. August 1969 VI R 299/67, BFHE 96, 473, BStBl II 1969, 683).
  • BFH, 26.10.1971 - VIII R 137/70

    Vermietung und Verpachtung - Erzielung von Einkünften - Eigentum - Dingliches

    Da die Klägerin im Rahmen der Hofüberlassung an den Sohn dieses ihr aufgrund ihres bisherigen Eigentums am Hofe zustehende Recht mit dem vertraglich festgelegten Inhalt gewissermaßen zurückbehielt, sieht der Senat in diesem Vorgang bei wirtschaftlicher Betrachtung -- entgegen der Ansicht der Klägerin -- insoweit keine Übertragung der Verpachtungsquelle auf den Sohn mit einer folgenden Unterhaltszuwendung des Sohnes an die Klägerin, sondern nimmt an, daß die Klägerin Inhaberin einer insoweit für sie schon bisher bestehenden originären Einkunftsquelle blieb (Anwendung der Grundsätze der BFH-Urteile VI R 299/67 vom 8. August 1969, BFH 96, 473, BStBl II 1969, 683; VI R 333/67 vom 12. September 1969, BFH 96, 523, BStBl II 1969, 706, bei vorbehaltenem dinglichen Nießbrauchsrecht), deren Fließen allerdings von einer Entscheidung des Sohnes zur Ausbeutung des Sandes abhing.
  • BFH, 24.10.1978 - VIII R 172/75

    Betriebsübertragung - Außerbetriebliche Versorgungsrente - Versorgungsbedürfnis

  • BFH, 26.03.1974 - VIII R 120/69

    Auslegung - Wortlaut - Sinn und Zweck - Dinglicher Wohnberechtigter -

  • BFH, 07.03.1974 - IV R 232/71

    Ererbtes gewerbliches Unternehmen - Pachtzins - Laufende Zahlungen -

  • BFH, 28.02.1974 - VIII R 122/73

    Unterhaltsberechtigter - Übereignung eines Mietwohngrundstückes -

  • BFH, 11.12.1973 - VIII R 47/68

    Schenkung - Grundstücksübertragung - Minderjähriger - Nießbrauch - Freihaltung

  • BFH, 17.01.1975 - III R 114/73

    Vermögensübertragung - Vorweggenommene Erbfolge - Grundstück -

  • BFH, 15.05.1986 - III R 217/83

    Einkommensteuerliche Anerkennung eines Nießbrauchs und Mietvertrages

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